FAQ M-Parking FR
Mitarbeitende der Genossenschaft Migros Aare sowie Mitarbeitende von Mietern in Liegenschaften, die durch die Genossenschaft Migros Aare bewirtschaftet werden können einen Parkplatz beantragen, sofern die minimale Anfahrtszeit mit öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsort 45 Minuten beträgt. Wird die Anfahrtszeit unterschritten, haben Sie die Möglichkeit, ein Wiedererwägungsgesuch zu stellen.
Es besteht keine Garantie auf Verfügbarkeit eines Parkplatzes.
Die Bezahlung geschieht direkt über die App mittels Mastercard, Visa oder Twint.
Sie können Ihren Parkplatz zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Die Kündigung erfolgt direkt über die M-Parking App.
Bitte parkieren Sie ausschliesslich in der Ihnen zugewiesenen Zone. Diese finden Sie in der App inkl. Beschreibung und Lageplan
Sie können grundsätzlich auch ein Zahlungsmittel eines Verwandten (Lebenspartner:in, eigene Kinder, usw.) in der App hinterlegen. Sollte niemand in Ihrem Umfeld über ein bei M-Parking zugelassenes Zahlungsmittel verfügen, wenden Sie sich bitte an personalparkplatz@migrosaare.ch
Die Geschäftsleitung der GMAA hat im Dezember 2023 entschieden, zukünftig alle Mitarbeitenden-Parkplätze über M-Parking zu verwalten. Die damit verbundene direkte Erfassung in der App entspricht der Eigenverantwortung gemäss Polaaris und hilft die Abläufe in der Zentralorganisation so schlank wie möglich zu halten. Durch die App ist auch die Übersicht der bisher bezahlten Gebühren einfacher und direkt möglich.
Sofern an den Migros Standorten überhaupt Parkplätze vorhanden sind, so sollen diese unseren Kunden zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist sich die GMAA bewusst, dass es immer Situationen gibt, in welchen der Arbeitsweg mit einem Auto absolviert wird. Um diesen Mitarbeitenden entgegenzukommen ist es - bei Erfüllung von definierten Kriterien - möglich eine Parkplatzberechtigung zu erhalten. Die Kosten für den Parkplatz wurden vor über 15 Jahren definiert und sind bis heute sehr preiswert.
Die Regeln haben sich nicht verändert. Wer mit dem eigenen Fahrzeug kommt kann einen Antrag stellen. Es obliegt den Nutzern zu entscheiden, ob es sich lohnt für wenige Fahrten mit dem eigenen Auto einen Antrag zu stellen. Alternativ können auch die Parkgebühren für diese wenigen Tage bezahlt werden oder ein Parkplatz ausserhalb des Migros-Geländes gesucht werden.
Das Parkplatzreglement gilt als Vorgabe.
Es muss an mindestens 3 Arbeitstagen ausserhalb der ÖV-Fahrzeiten gearbeitet werden um Anrecht auf einen Personalparkplatz zu haben (sofern verfügbar). Bitte stellen Sie in der App ein Wiedererwägungsgesuch
In diesem Fall muss die Berechtigung per Ende eines Monats gekündigt werden. Ansonsten wird zu Monatsbeginn automatisch verrechnet
Das Kennzeichen muss in der App hinterlegt werden.
Es können bis zu zwei Kennzeichen in der App registriert werden.
- Die Tarife sind in der Regel identisch.
- Mietet die Migros Parkplätze extern an (z.B. für CHF 90.-), so wird Migros Mitarbeitenden nur CHF 50.- verrechnet, die Differenz trägt die Kostenstelle.
- Mitarbeitende anderer Unternehmen zahlen den Anmietpreis (z.B. CHF 90.-).
Bitte stelle einen Antrag an deinem Hauptstandort und melde dich danach beim M-Parking Team (personalparkplatz@migrosaare.ch) mit Angaben dazu, für welche weiteren Standorte Sie eine Parkberechtigung benötigen